Geschäftsbedingungen für Leistungen von Schloß Auerbach
- Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Restaurants mit dem Veranstalter zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Restaurant kann vom Veranstalter oder von dem Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Für die Leistungsbringung hat der Veranstalter dem Restaurant die Anzahl der Gäste spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungsbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
- Für Beschädigungen oder Verluste während der Vertragsdauer haftet der Gast, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Restaurants liegt.
- Bei Ausfall einer Veranstaltung hat der Gast einen Anpruch auf einen neuen Termin. Ein Widerrufsrecht für termingebundene Tickets besteht nicht. ( vgl §312g, Abs. 2, Nr.9 BGB)
- Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch 3 Tag vor der Veranstaltung.
- Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Restaurants.
- Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu machen
- Alle getätigten Umsätze von Fremdfirmen oder Künstlern unterliegen der Umsatzpacht in Höhe von 12 % vom Bruttoumsatz.
Für Eintrittskarten, die im Vorverkauf erworben wurden, gibt es eine Rückerstattung nur, wenn diese Karten weiter verkauft werden können.
Für separate Veranstaltungen gelten folgende Fristen:
Abbestellung (Kalendertage) vor der Veranstaltung / Anspruch des Restaurants
a.) ab Eingang der schriftlichen
Auftragsbestätigung – 31.Tag 50% der Künstler- und Rahmenprogrammkosten
Zzgl. evtl. Exclusivmieten
b.) 15. – 30. Tag Berechnung der Raum-bzw.Zeltmiete
Berechnung von 100% der Künstlerkosten
c.) 8. – 14. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von
50% des entgangenen Umsatzes von
Speisen und Getränken
Berechnung von 100% der Künstlerkosten
d.) bis 7. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von
75% des entgangenen Umsatzes von
Speisen und Getränken
Berechnung von 100% der Künstlerkosten
Zu Ihrer Information: Bei starker Buchungslage kann die Veranstlaltung auch in unserer schönen, mittelalterlich dekorierten und beheizbaren Scheune stattfinden.
Wichtiger Hinweis für Veranstaltungen auf Schloß Auerbach: Die Parkplätze sind nur bis zur Brücke unterhalb der Burg beleuchtet.
Es ist daher ratsam, sich mit einem magischen Leuchtstab zu bewaffnen, um im Dunkeln vor Stolperfallen gewappnet zu sein.
Auch kann dieser Stab von Nutzen sein, um seine eigene modisch‘ Kutsche wieder zu finden.