Geschäftsbedingungen für Leistungen von Schloß Auerbach

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Restaurants mit dem Veranstalter zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Restaurant kann vom Veranstalter oder von dem Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  1. Für die Leistungsbringung hat der Veranstalter dem Restaurant die Anzahl der Gäste spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungsbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer  als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr  Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
  1. Für Beschädigungen oder Verluste während der Vertragsdauer haftet der Gast, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich  des Restaurants liegt.
  1. Bei Ausfall einer Veranstaltung hat der Gast einen Anpruch auf einen neuen Termin. Ein Widerrufsrecht für termingebundene Tickets besteht nicht. ( vgl §312g, Abs. 2, Nr.9 BGB)
  1. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch 3 Tag vor  der Veranstaltung.
  1. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Restaurants.
  2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu machen
  4. Alle getätigten Umsätze von Fremdfirmen oder Künstlern unterliegen der Umsatzpacht in Höhe von 12 % vom Bruttoumsatz.

 

Für Eintrittskarten, die im Vorverkauf erworben wurden, gibt es eine Rückerstattung nur, wenn diese Karten weiter verkauft werden können.

 

 

Für separate Veranstaltungen gelten folgende Fristen:

Abbestellung (Kalendertage) vor der Veranstaltung                   /                       Anspruch des Restaurants

 

a.) ab Eingang der schriftlichen

Auftragsbestätigung – 31.Tag                            50% der Künstler- und Rahmenprogrammkosten

Zzgl. evtl. Exclusivmieten

 

b.) 15. – 30. Tag                                        Berechnung der Raum-bzw.Zeltmiete

Berechnung von 100% der Künstlerkosten

 

c.)  8. – 14. Tag                                         Berechnung der Miete und Ersatz von

50% des entgangenen Umsatzes von

Speisen und Getränken

Berechnung von 100% der Künstlerkosten

 

d.)  bis 7. Tag                                       Berechnung der Miete und Ersatz von

75% des entgangenen Umsatzes von

Speisen und Getränken

Berechnung von 100% der Künstlerkosten

 

Zu Ihrer Information: Bei starker Buchungslage kann die Veranstlaltung auch in unserer schönen, mittelalterlich dekorierten und beheizbaren Scheune stattfinden.

 

 

Wichtiger Hinweis für Veranstaltungen auf Schloß Auerbach: Die Parkplätze sind nur bis zur Brücke unterhalb der Burg beleuchtet.

Es ist daher ratsam, sich mit einem magischen Leuchtstab zu bewaffnen, um im Dunkeln vor Stolperfallen gewappnet zu sein.

Auch kann dieser Stab von Nutzen sein, um seine eigene modisch‘ Kutsche wieder zu finden.

Öffnungszeiten

Kiosk:

Heute geschlossen!
  • 22.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 23.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 24.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 27.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 28.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 29.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 30.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 31.03.  12:00 -16:30 Uhr
  • 01.04.  12:00 -16:30 Uhr

Burgschenke:

Krankheitsbedingt ist eine Öffnung der Bugschenke leider nicht absehbar.

 

Für Gruppen ab 20 Personen öffnen wir auf Bestellung.


Telefon:
Tel.: +49 (0) 62 51 / 7 29 23
Mo., Mi.- Fr. 10 – 17 Uhr
Dienstag Ruhetag
Anfragen gerne über unser Kontaktformular.


Ruine:

Täglich 11 – 17 Uhr

NAVI-Adresse:

Ernst-Ludwig-Promenade
64625 Bensheim

Dann der Beschilderung folgen.

Telefon:
Tel.: +49 (0) 62 51 / 7 29 23
Mo., Mi.- Fr. 10 – 17 Uhr
Dienstag Ruhetag
Anfragen gerne über unser Kontaktformular.

Um einen Gutschein zu bestellen, besuchen Sie die Seite des Events, welches Sie verschenken möchten. Hier geht es zur Übersicht unserer Veranstaltungen.

Die Favoriten

>Familien Rittermahl

>Öffentliches Rittermahl

>Junkersmahl

Oder einfach einen universell einsetzbaren Wertgutschein? Sie können diesen sowohl in unserem Restaurant, als auch für unsere Veranstaltungen verwenden.